ZOOMs neue AGB: keine DSGVO-Konformität!

Die Videokonferenz-Plattform Zoom hat zum 7. August 2023 ihre Nutzungsbedingungen geändert. Die Änderungen sind kritisch, da sie einen datenschutzkonformen Einsatz von Zoom für Unternehmen und Organisationen in der EU faktisch unmöglich machen.

Konkret geht es um den neu eingefügten Passus in Abschnitt 10.2 der AGB. Hierin wird die umfassende Verwendung von Nutzerdaten durch Zoom geregelt. Der kritische Teil ist, dass Zoom nun die generierten Nutzerdaten für „maschinelles Lernen oder künstliche Intelligenz“ verwenden darf. Dies schließt auch das Training von AI-Modellen ein.

Änderung AGB Zoom Künstliche Intelligenz (KI) Datenschutz

Die Formulierung ist so weit gefasst, dass Zoom die gesammelten Daten aus Videokonferenzen nahezu beliebig analysieren und verarbeiten kann. Weder Transparenz noch die Rechte der Betroffenen sind dabei gewährleistet. Es ist technisch nicht nachvollziehbar und damit intransparent, was mit den Daten geschieht. Auch eine Löschung der Daten ist faktisch unmöglich, da nicht klar ist, wo und in welcher Form sie verarbeitet werden, insbesondere unter Berücksichtigung der BlackBox-Thematik bei Einsatz von KI.

Kann Zoom ohne Bedenken weiter eingesetzt werden?

Für Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte oder Steuerberater ist dies hochproblematisch. Sie können regelmäßig vertrauliche Informationen über Zoom austauschen. Eine solch intensive Datenanalyse und -verwendung durch Zoom selbst birgt ein hohes Risiko des Vertraulichkeitsverlusts.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht stellt dieser Passus einen glasklaren Verstoß gegen die DSGVO dar. Weder sind die Verarbeitungszwecke klar definiert, noch sind die Rechte der Betroffenen gewährleistet.

Stellungnahme von Zoom stellt keine Rechtsverbindlichkeit dar

In einem Zoom-Blogbeitrag wird vom Produktmanagement nach den ersten Kritiken diese Aussage zugesichert:
„For AI, we do not use audio, video, or chat content for training our models without customer consent.“

Das Problem ist in diesem Fall, dass bei Datenschutzvorfällen oder Rechtsstreitigkeiten die AGB und keine Blogbeiträge vorrangig von Behörden oder Gerichten behandelt werden.

Die explizite Zusicherung, dass für die KI keine Audio-, Video- oder Chat-Inhalte ohne die Zustimmung des Kunden verarbeitet werden, ist leider so eindeutig wie in der zuvor zitierten Aussage nicht in den aktuellen Zoom AGB zu finden.

Fazit

Die neuen AGB werfen für die Nutzung von Zoom für viele Unternehmen und Organisationen in der EU erhebliche Fragen auf – jedenfalls wenn Firmen DSGVO-Konformität und Datenschutz ernst nehmen.

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