Nutzungsbedingungen

1. Geltungsbereich

a) Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der von intercompliance bereitgestellten Schulungen und Vorlagen (nachfolgend gemeinsam „Inhalte“). Sie gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen intercompliance und ihren Kunden (Auftraggeber), in denen Inhalte bereitgestellt werden.

b) Die Nutzungsbedingungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von intercompliance. Die AGB regeln insbesondere Vertragsschluss, Vergütung, Zahlungsbedingungen, Haftung, Rechtswahl und Gerichtsstand. Diese Nutzungsbedingungen regeln insbesondere den Umfang und die Grenzen der Nutzungsrechte an den Inhalten (z.B. interne Nutzung, kein Weiterverkauf, keine Weitergabe an Dritte).

c) Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Nutzungsbedingungen und den AGB gehen die spezielleren Regelungen dieser Nutzungsbedingungen den AGB vor, soweit es die Nutzung der Inhalte betrifft.

d) Individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen intercompliance und dem Auftraggeber (z.B. zu White-Label-/Reseller-Modellen oder speziellen Nutzungsrechten) gehen sowohl den AGB als auch diesen Nutzungsbedingungen vor.

2. Schulungen

a) Schulungen werden als Live-Sessions (z.B. Webinare) oder über digitale Zugangslizenzen (z.B. E-Learnings, aufgezeichnete Sessions, Module auf einer Lernplattform) bereitgestellt. Die spezifischen Zugangsdaten oder Teilnahmeinformationen werden dem Auftraggeber nach Vertragsschluss mitgeteilt.

b) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Eine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte (einschließlich anderer Konzerngesellschaften, sofern nicht vertraglich vereinbart) ist untersagt.

c) Soweit Schulungen über zeitlich begrenzte Lizenzen bereitgestellt werden, ergibt sich die Gültigkeitsdauer aus dem jeweiligen Angebot bzw. Einzelvertrag.

d) Aufzeichnungen (Audio, Video), Screenshots oder jede andere Form der technischen oder manuellen Inhaltserfassung während Live-Sessions sind untersagt, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und in Textform von intercompliance gestattet.

e) Verstöße gegen diese Regelungen können zur Sperrung von Zugängen, zum Ausschluss von der Teilnahme an Schulungen und zu weiteren rechtlichen Schritten führen. Weitergehende vertragliche und gesetzliche Ansprüche von intercompliance bleiben unberührt.

3. Vorlagen

a) Vorlagen werden dem Auftraggeber in digitalen Formaten zur Verfügung gestellt.

b) Der Auftraggeber erhält das Recht zur ausschließlich internen Nutzung der Vorlagen und Schulungen für sein eigenes Unternehmen und seine eigenen Geschäftsprozesse.

Die interne Nutzung umfasst auch die Verwendung der Vorlagen als Arbeitsgrundlage zur Erstellung eigener Leistungen (z.B. Gutachten, Berichte, Präsentationen, Handlungsempfehlungen) für die Kunden oder Mandanten des Auftraggebers, sofern die Vorlagen selbst nicht als frei verwendbare Vorlage oder Schulung an diese Kunden oder Mandanten überlassen werden.

c) Untersagt ist, soweit dies nicht ausdrücklich vertraglich mit intercompliance gestattet wurde, insbesondere:

  • der Weiterverkauf der Vorlagen und Schulungen in unveränderter oder veränderter Form
  • die Weitergabe der Vorlagen oder Schulungsunterlagen an Kunden, Mandanten oder sonstige Dritte als frei verwendbare Vorlage oder Schulung (z.B. als „Template“, Muster, Schulungsunterlage, Handout, E-Learning-Modul)
  • die Bereitstellung oder Überlassung der Vorlagen oder Schulungsunterlagen an externe Personen oder Unternehmen zum eigenständigen Einsatz
  • die öffentliche Bereitstellung oder Verbreitung der Inhalte (z.B. auf Webseiten, in Foren, Intranets mit Drittzugang, Social Media, Download-Portalen oder vergleichbaren Plattformen)
  • die Nutzung der Vorlagen oder Schulungsinhalte als eigenständiges Schulungs-, Beratungs- oder Produktangebot unter eigener Marke (z.B. als eigenes Compliance-Training, eigene Musterverträge, eigene Checklistenprodukte)
  • die Integration der Vorlagen oder wesentlicher inhaltlicher Teile als wesentlicher Bestandteil in eigene Produkte, Services oder Angebote des Auftraggebers (z.B. eigene Software, Tools, Plattformangebote), bei denen die Vorlagen oder Schulungsinhalte selbst das Produkt darstellen
  • jede sonstige Form der kommerziellen Verwertung, bei der die von intercompliance erstellten Inhalte selbst (ganz oder im Wesentlichen) das vermarktete Produkt sind

d) Jede Lizenz gilt ausschließlich für die vertragsschließende Rechtseinheit (juristische Person). Verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften, Schwester- oder Muttergesellschaften sowie sonstige rechtlich selbständige Einheiten benötigen jeweils eigene Lizenzen, auch wenn sie Teil derselben Unternehmensgruppe sind. Eine gemeinsame Nutzung oder Mitbenutzung ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit intercompliance ist unzulässig.

e) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von intercompliance bereitgestellten Schulungsinhalte und Vorlagen vertraulich zu behandeln und ausschließlich für eigene interne Zwecke sowie für die in Ziffer 3 b) beschriebenen Nutzungen zu verwenden. Eine Zugänglichmachung gegenüber Dritten ist untersagt, soweit dies nicht ausdrücklich vertraglich gestattet wurde (z.B. im Rahmen gesonderter White-Label-/Reseller-Vereinbarungen).

4. Urheberrechte und Nutzungsrechte

a) Alle Schulungsinhalte und Vorlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte an den Inhalten verbleiben bei intercompliance oder den jeweils benannten Rechteinhabern.

b) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den Inhalten, ausschließlich für die in diesen Nutzungsbedingungen und im jeweiligen Einzelvertrag beschriebenen Zwecke.

c) Ein Urheberrechtshinweis auf intercompliance ist bei der Nutzung der Vorlagen als interne Arbeitsgrundlage zur Erstellung eigener Leistungen für Kunden oder Mandanten des Auftraggebers nicht erforderlich, sofern die Vorlagen selbst nicht als frei verwendbare Vorlage oder Schulung an diese Kunden oder Mandanten überlassen werden.

d) Reverse Engineering, Dekompilierung oder sonstige Versuche, Quellmaterialien oder dahinterstehende Modelle, Strukturen oder Skripte zu extrahieren, sind untersagt.

e) intercompliance ist berechtigt, bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Sperrung von Zugängen, Beendigung von Lizenzen und Einleitung rechtlicher Schritte.

f) Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben bei intercompliance.

5. Verstöße

a) Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen können zur sofortigen Beendigung aller Lizenzen und Zugriffsrechte führen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Fortsetzung der Nutzung besteht in diesem Fall nicht.

b) Der Auftraggeber bleibt für alle durch unbefugte Nutzung, Weitergabe oder Weiterverbreitung entstehenden Schäden vollumfänglich haftbar.

c) intercompliance behält sich das Recht vor, bei Verstößen neben der Beendigung der Nutzungsrechte Schadensersatzansprüche (einschließlich Unterlassungs-, Beseitigungs- und Auskunftsansprüchen) geltend zu machen.

d) Die Beendigung der Nutzungsrechte entbindet den Auftraggeber nicht von bereits entstandenen oder fälligen Zahlungsverpflichtungen.

e) Vertragsstrafe: Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen die in diesen Nutzungsbedingungen geregelten Nutzungsbeschränkungen, insbesondere durch unberechtigte Weitergabe, Veröffentlichung, Produktisierung oder sonstige kommerzielle Verwendung der Inhalte entgegen Ziffer 3, verpflichtet er sich zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung.

Die Höhe der Vertragsstrafe wird von intercompliance nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Schwere, Dauer und Auswirkungen des Verstoßes sowie des wirtschaftlichen Werts der betroffenen Inhalte festgesetzt und kann im Streitfall durch das zuständige Gericht überprüft werden.

Weitergehende Ansprüche von intercompliance, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, bleiben unberührt; eine gezahlte Vertragsstrafe wird jedoch auf einen Schadensersatzanspruch wegen desselben Verstoßes angerechnet.

intercompliance Ltd. | Domenica Park V 15 | 8220 Chloraka, Republik Zypern

(Stand: 1. Dezember 2025)